Sie interessieren sich für einen Anpassungslehrgang zur beruflichen Anerkennung? Wir bieten ausländischen pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit, die Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen Berufsabschlüsse zu erlangen. Dafür ist ein sogenannter Anpassungslehrgang erforderlich.
Anerkennung des Abschlusses in Deutschland
Zum Anpassungslehrgang gehört unter anderem die praktische Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten) über eine bestimmte Dauer von in der Regel sechs bis fünfzehn Monaten und eine praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit Kindern ab 6 Jahren (z. B. Hort, Schülerhaus, Ganztagsgrundschule) über eine Dauer von 240 Stunden bis 3 Monaten.
Ein Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingens über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland ist Voraussetzung, um einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. In diesem Bescheid teilt das Regierungspräsidium die Dauer des Anpassungslehrgangs mit.
Während des Anpassungslehrgangs erhalten Sie zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag. Mit Anerkennung Ihres Abschlusses haben Sie die Chance einen unbefristeten Vertrag zu erhalten.
Voraussetzungen für die Bewerbung
Sie haben einen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland erhalten und verfügen über gute bis sehr gute Deutschkenntnisse.
Zeugnisanerkennung
Informationen über die Anerkennung von schulischen Bildungsnachweisen aus dem Ausland und aus anderen Bundesländern sind beim Regierungspräsidium Tübingen erhältlich.Hier finden Sie weitere Informationen zur Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Tübingen.
Sehr gerne beraten wir Sie ganz unverbindlich über Ihre Möglichkeiten!
Kontaktieren sie uns gerne:
Katholische Verwaltungszentrum Ulm
Ralf Bühler
Tel: 0731/14053251
rbuehler@kvz.drs.de