Informationsveranstaltung: Gemeinsam mit betroffenen Gemeinden: Diözese Rottenburg-Stuttgart arbeitet Missbrauchsfälle auf

06.10.2025 | 19:00 Uhr | Bischof-Sproll-Haus Ulm

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart macht die Missbrauchstaten von Pfarrer Bernhard Rapp öffentlich und arbeitet diese zusammen mit den betroffenen Kirchengemeinden auf. Domkapitular Holger Winterholer, der im Tandem mit Ordinariatsrätin Regina Seneca für das pastorale Personal der Diözese Rottenburg-Stuttgart zuständig ist, steht in engem Kontakt mit den betroffenen Kirchengemeinden, um die Kirchengemeinderätinnen und -räte über die zurückliegenden Missbrauchsvorfälle zu informieren und das weitere Vorgehen im Fall Rapp abzustimmen.
Obgleich eine abschließende Beurteilung der Situation sowie die Würdigung der Zeitzeugenaussagen erst im Zuge des Abschlussberichtes der Aufarbeitungs-kommission – geplant für das Frühjahr 2027 – erfolgen kann, findet am 6. Oktober um 19 Uhr im Bischof-Sproll-Haus in Ulm, Olgastraße 137, eine Informationsveranstaltung zu diesem Themenkomplex statt. Die Veranstaltung ist öffentlich, eine Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich. Herr Rapp war von 1975 bis 1978 als Vikar in den Gemeinden Ulm-Wiblingen und Heilig Geist in Ulm tätig. Für Schwäbisch Gmünd ist eine Informationsveranstaltung am 17. November 2025 in Planung.

Das Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe gegen Pfarrer Rapp aus dem Jahr 1996 hat für Betroffenheit und Empörung gesorgt. Damals waren Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und Heranwachsenden im Zeitraum von 1974 bis 1995 an drei Orten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bekannt geworden. Der damalige Bischof Dr. Walter Kasper hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe Pfarrer Rapp mit den Fällen konfrontiert. Im Zuge der Konfrontation hat Rapp die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs an drei Personen eingeräumt: in Ulm, Schwäbisch Gmünd und in Wangen. Pfarrer Rapp hat sich sexueller Verfehlungen schuldig gemacht, indem er wiederholt und fortgesetzt mit Heranwachsenden sexuelle Beziehungen und Begegnungen hatte. Da die Vorwürfe zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens strafrechtlich bereits verjährt waren, gab es keine strafrechtliche Verfolgung.

Unabhängig davon gab es jedoch eine Sanktionierung durch den damaligen Bischof Dr. Walter Kasper in Form eines kirchenrechtlichen Verweises und einer Verwarnung. Ein kirchenrechtliches Strafverfahren konnte angesichts der Verjährung nicht erfolgen. Die Bußauflage sah unter anderem eine Therapie vor. Zugleich wurde Pfarrer Rapp durch Bischof Kasper bis zur Beendigung seiner Therapie die seelsorgerliche Tätigkeit mit Minderjährigen untersagt. Mit dieser Auflage wurde Pfarrer Rapp pastoraler Mitarbeiter in der Seelsorgeeinheit Oberndorf. Der damalige Gemeindepfarrer war über die Auflagen und die Hintergründe zu Pfarrer Rapp informiert. Infolgedessen gab es regelmäßige Gespräche mit den damaligen Verantwortlichen der Hauptabteilung Pastorales Personal im Bischöflichen Ordinariat sowie Pfarrer Rapp und Pfarrer Zepf.
Seit Bestehen der von Bischof em. Dr. Gebhard Fürst im Jahr 2002 ins Leben gerufenen Kommission sexueller Missbrauch (KsM) bis zum Tod von Pfarrer Rapp waren die Taten aus dem Zeitraum 1974 bis 1995 und die regelmäßigen jährlichen Gespräche mit ihm mehrfach Thema in den Kommissions-Sitzungen.

Bischof Dr. Klaus Krämer zeigte sich zutiefst betroffen über das Leid und das Unrecht, das den Opfern der Missbrauchstaten von Pfarrer Bernhard Rapp widerfahren ist. Zugleich sicherte Bischof Dr. Krämer den betroffenen Kirchengemeinden seine volle Unterstützung im Umgang und bei der Aufarbeitung der Missbrauchstaten zu. Gleichzeitig kündigte Bischof Dr. Krämer die Erarbeitung eines standardisierten Verfahrens zur Begleitung von Kirchengemeinden nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen an.